Mittelgeber : VW-Stiftung
Forschungsbericht : 1994-1996
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Recht als sozialer Ordnungsfaktor wird innerhalb bestimmter rechts- und verwaltungsgeschichtlicher Strukturen wirksam. Die Nahtstelle zwischen obrigkeitlicher Ebene und der Ebene des Alltags der einfachen Menschen stellt für die Kriminalitätsforschung das Gerichtsverfahren dar. Dessen Auswirkungen und damit die sozialen, soziologischen und kulturellen Auswirkungen von Kriminalität sind eng verknüpft mit den territorialen Voraussetzungen, unter denen Strafgerichtsbarkeit praktiziert wurde. Ziel des Projektes ist es, diese Wechselwirkung für einige Herrschaftseinheiten des Alten Reichs exemplarisch zu untersuchen.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96